Ukraine unter Janukowitsch: Moskauer Modelle
Der neue Präsident Viktor Janukowitsch bringt die Ukraine deutlich näher an Russland. Während pro-westliche Oppositionelle demonstrieren, urteilt selbst das Verfassungsgericht schnell und im Sinne des Präsidenten.
Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch hat seit seinem Wahlsieg am 7. Februar den Kurs seines Landes entschlossen verändert. Außenpolitisch hat er den Westkurs seines Vorgängers aufgegeben und sich wieder nach Russland orientiert - und nun werden Stimmen laut, die sagen, auch die ukrainische Innenpolitik beginne Moskauer Modellen zu folgen. Janukowitsch, der bis 2004 Regierungschef unter dem autoritären Präsidenten Kutschma war, dann in einer zu seinen Gunsten gefälschten Wahl dessen Nachfolger werden sollte, aber durch die "Revolution in Orange" von der Macht gedrängt wurde, hat keinen makellosen Ruf als Demokrat. Hrihorij Nemirija, ein enger Berater der früheren Ministerpräsidentin Julija Timoschenko, gibt sich daher überzeugt, die Ukraine sei unter dem neuen Präsidenten auf dem Weg zu einer "potemkinschen Demokratie". Frau Timoschenko selbst verkündet, Janukowitsch breche systematisch die Verfassung, beeinflusse und besteche Richter und mache das Land zur „Diktatur".
Janukowitsch: Über ein Dutzend Abgeordnete abgeworben?
Der Vorwurf des Verfassungsbruchs bezieht sich auf Janukowitschs bisher wichtigste Schachzüge: auf die Ablösung der "europäisch" gesinnten Ministerpräsidentin Timoschenko (seine Gegnerin in der Wahl) durch seinen eng mit Russland verbundenen Gefolgsmann Mykola Asarow sowie auf den Ende April geschlossenen Gas- und Flottenvertrag mit Russland, laut dem Russland seine Schwarzmeerflotte bis 2047 im ukrainischen Hafen Sewastopol lassen darf und die Ukraine im Gegenzug über die kommenden zehn Jahre beim Gaspreis Nachlässe von bis zu 40 Milliarden bekommt. Bei der Installierung des Ministerpräsidenten Asarow weisen „demokratische" Politiker wie Nemirija darauf hin, dass dessen Mehrheit nur zustande gekommen sei, weil die Leute des Präsidenten, dessen Partei von milliardenschweren Industriellen aus der Ostukraine finanziert wird, mehr als ein Dutzend Abgeordnete aus Timoschenkos „demokratischer" Mehrheit abgeworben hätten. Dabei hätten sie die Verfassung missachtet, welche den Fraktionen in Artikel 83 bei der Wahl des Regierungschefs nur die Stimmabgabe „en bloc" erlaube. Individuelle Abstimmung - etwa durch Überläufer - sei demnach verfassungswidrig.
Bei der Verlängerung des Flottenvertrags mit Russland hat Janukowitsch nach Ansicht seiner Kritiker dagegen Artikel 17 der Verfassung missachtet, in dem es klar heißt, „die Einrichtung fremder Militärstützpunkte auf dem Territorium der Ukraine ist verboten". Dass das Verfassungsgericht in beiden Fällen dem Präsidenten recht gegeben habe, will das „demokratische" Lager nicht gelten lassen. Frau Timoschenko hat bereits den Vorwurf erhoben, die Richter seien teils bedrängt, teils mit Millionenbeträgen bestochen worden.
Da in der Ukaine die Gerichte tatsächlich als notorisch bestechlich gelten, (das Land steht auf Platz 146 von 180 auf der Korruptions-Rangliste von „Transparency International"), ist dieser Vorwurf nicht aus der Luft gegriffen. Der Jurist Ihor Kohut von der regierungsunabhängigen „Agentur für Gesetzesinitiativen" ist jedenfalls überzeugt, dass Janukowitschs Helfer den Buchstaben der Verfassung verletzt haben, als sie Julija Timoschenko stürzten und Ministerpräsident Asarow mit Hilfe von Überläufern wählen ließen. Kohut erinnert daran, dass das Verfassungsgericht in einem analogen Fall im Jahr 2008 (als die Machtverhältnisse anders standen) schon einmal eine gegenteilige Entscheidung getroffen hat.
Bei der Begründung solcher je nach politischer Wetterlage wechselnder Richtersprüche nutzt die Justiz offenbar Doppeldeutigkeiten im ukrainischen Recht. Nach Ansicht von Fachleuten entsteht dadurch für Richter in vielen Fällen die Möglichkeit, zwischen mehreren möglichen Urteilen das jeweils politisch nützlichste zu wählen. Der Kiewer Rechtsfachmann Gennadij Ryschkow weist etwa darauf hin, dass durch diese Widersprüchlichkeit selbst die Wahl des Regierungschefs mit Hilfe von Überläufern gerechtfertigt werden könne. Das Verfassungsgebot zur Abstimmung „en bloc" nach Fraktionen, welches eigentlich den in der Ukraine lange Zeit notorischen Kauf von Abgeordneten verhindern soll, könne nämlich mit dem Argument angefochten werden, dass es die Unabhängigkeit des Abgeordneten einschränke. Deshalb habe das Verfassungsgericht hier zuletzt je nach Opportunität „so oder so" entscheiden können.
Auch bei der Verlängerung des Flottenvertrags mit Russland weisen Fachleute darauf hin, dass die Verfassung hier - wie üblich - doppeldeutig ist: Artikel 17 verbietet zwar alle ausländischen Stützpunkte, aber die Schlussbestimmungen legen fest, dass fremde Truppen in schon existierenden Stützpunkten „zeitweise" bleiben dürfen. Solche Doppeldeutigkeiten sind laut Ihor Kohut typisch für die ukrainische Rechtsordnung. Richtern, die um ihre Karrieren und Zusatzeinkommen besorgt sind, erlauben sie, je nach politischer Großwetterlage die jeweils „genehmen" Entscheidungen zu fällen. „Hier haben Richter Spielräume, und das Verfassungsgericht nutzt das aus", sagt er.
Die Entscheidungsfreudigkeit des Verfassungsgerichts stieg sprunghaft
Dass die jüngsten regierungsfreundlichen Sprüche des Verfassungsgerichts dabei tatsächlich auf „Bestechung" und „Druck" aus dem Lager Janukowitschs zurückgehen, hat die Opposition zwar behauptet, aber im Einzelfall nicht beweisen können. Timoschenkos Berater Nemirija weist allerdings auf einige Indizien hin, die nach seiner Ansicht zeigen, dass die Mehrheit der 18 Richter mittlerweile klar auf Seiten Janukowitschs steht. Einer der deutlichsten Hinweise ist dabei die sprunghaft angestiegene Entscheidungsfreudigkeit der Kammer.
In der Tat hat das Verfassungsgericht in Zeiten, in welchen die politische Machtverteilung in Kiew unklar war, immer wieder sein Heil in endloser Verschleppung von brisanten Verfahren gesucht. Die Richter meldeten sich krank und taten alles, um das Gericht beschlussunfähig und sich selbst aus der Schusslinie zu halten. Jetzt aber, da nach Janukowitschs Wahlsieg und dem Amtsantritt seines Favoriten Asarow die Macht in einer Hand konzentriert scheint, ist das Verfassungsgericht zum Schnellgericht geworden. Die umstrittene Ministerpräsidentenwahl legitimierte die Kammer innerhalb weniger Tage und wie gewünscht pünktlich vor dem Antrittsbesuch Janukowitschs in Amerika Anfang April; dass das Gericht auch dem Flottenabkommen mit Russland seinen Segen gegeben habe, konnte Außenminister Hryschtschenko schon am Tage nach der Unterzeichnung verkünden. Die Magnetnadeln der Justiz haben schnell begonnen, den Polen der Macht zu folgen.
Bildmaterial: AFP, dpa



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